Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen haben die höchste Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Bundesländern. Bis zur Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres liegt sie bei 42 Strunden (vgl. § 1 HAZVO). Während die Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten, einschließlich der Lehrkräfte, in den folgenden Lebensjahren abschnittsweise bis auf 40 Stunden reduziert wird, erfolgt eine solche Reduzierung für Schulleiterinnen und Schulleiter nicht.