Aufgaben und Belastungen der Schulleiterinnen und Schulleiter

Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen haben die höchste Arbeitszeit im Vergleich zu anderen Bundesländern. Bis zur Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres liegt sie bei 42 Strunden (vgl. § 1 HAZVO). Während die Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten, einschließlich der Lehrkräfte, in den folgenden Lebensjahren abschnittsweise bis auf 40 Stunden reduziert wird, erfolgt eine solche Reduzierung für Schulleiterinnen und Schulleiter nicht.

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