Aufgabenbeschreibung für Verwaltungskräfte zur Unterstützung der Schulleitungen

Bezug zur Koalitionsvereinbarung S. 86 Z. 3601-07.

1. Die Verwaltungskräfte sollten Landesbedienstete sein. Sie sind den Schulleiterinnen und Schulleitern unterstellt.

2. Verwaltungskräfte dürfen maximal an zwei weitere Schulen abgeordnet werden. Ein Kriterium für ihre Zuweisung ist die Schülerzahl.

 

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