Der Vorgriffserlass erreichte die Poststellen der Schulen in der letzten Ferienwoche. Die Schulleitungen und Studienleitungen wurden also erst zu Beginn der letzten Ferienwoche, 5 Tage nach Gültigkeitsbeginn, informiert.
Der Vorgriffserlass erreichte die Poststellen der Schulen in der letzten Ferienwoche. Die Schulleitungen und Studienleitungen wurden also erst zu Beginn der letzten Ferienwoche, 5 Tage nach Gültigkeitsbeginn, informiert.